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02.10.2024

Anfängerkurs Jagdhorn

Liebe Jägerinnen, liebe Jäger,

die Osterholzer Jagdhornbläser möchten wieder allen Interessierten einen Anfängerkurs im Jagdhornblasen anbieten. Der Lehrgang soll dazu dienen, die notwendigen Fertigkeiten auf dem Jagdhorn im Umfang der gebräuchlichen Jagdsignale zu vermitteln. Musikalische Vorkenntnisse und Fertigkeiten auf dem Instrument werden für diesen Lehrgang nicht vorausgesetzt, wohl aber Ehrgeiz und Fleiß beim Üben. Der Lehrgang wird etwa über ein halbes Jahr laufen. Er wird natürlich auch für Nichtjäger sowie für Kinder (ab 8 Jahren) und Jugendliche angeboten.
Starten wird der Anfängerkurs am Donnerstag, den 7. November 2024  um 20.00 Uhr im Gemeindehaus der Emmauskirche in Osterholz-Scharmbeck/Pennigbüttel, St.-Willehadus-Weg 15.
Der Donnerstag wird auch der wöchentliche Übungsabend sein, jeweils von 20.00 bis 21.30 Uhr. Für Kinder werden wir eine alternative Tageszeit finden.
Mit der Anschaffung eines Hornes sollte abgewartet werden. Es besteht die Möglichkeit, für den Anfang einige Instrumente auszuleihen.
Ich freue mich auf Ihre Anmeldung unter klaus.vagt@gmx.de. Sie erhalten eine Bestätigung. Gerne bin ich auch für Rückfragen erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Klaus Vagt
Jagdhornbläserkorps der Jägerschaft Osterholz


27.09.2024

Myxomatose bei Feldhasen

anliegendes Schreiben zum Thema Myxomatose bei Feldhasen nebst der zugehörigen Anlage mit der Bitte um Beachtung...


zum Formular Wilduntersuchung im Downloadbereich geht's hier


25.09.2024

Hegeringvergleichsschießen der Jägerschaft Osterholz am 21. September 2024 in Ohrensen

Bilder und Text ....


22.09.2024

DJV-Stellungnahme und FAQ-Papier zur geplanten Änderung des Waffengesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Deutsche Jagdverband hat gestern seine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht und ebenso ein Frage-Antwort-Papier zum Thema.
Beide Dokumente sind auf einer neu eingerichteten Sonderseite des DJV zum Thema Waffengesetz hinterlegt.
Sie finden diese Dokumente, sowie viele weiterführende Informationen zum Thema, über nachstehenden Link:
https://www.jagdverband.de/wir-sind-keine-terroristen

Die Petition „Waffengesetzverschärfungen jetzt stoppen“ des Bundesverbandes zivile Legalwaffen (BZL) ist zwischenzeitlich bereits über 90.000 Mal gezeichnet worden.
Gemeinsam mit dem DJV und anderen Landesjagdverbänden unterstützt die Landesjägerschaft Niedersachsen diese Petition und ruft zur Teilnahme auf:
Zeichnen Sie die Petition und werben Sie in Ihrem Umfeld für eine Unterstützung - jede Stimme zählt!
Direkt zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen
Gerne leiten Sie diese Information an die Mitglieder weiter.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing
____________________________________________________________
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Tel.: 0511/530430, Fax: 0511/5304329, E-Mail: info@ljn.de



18.09.2024

Petition gegen die Waffengesetz-Verschärfungen des Sicherheitspakets

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Bundesverband zivile Legalwaffen e.V. (BZL)  hat eine Petition gegen die im Sicherheitspaket der Bundesregierung geplanten Waffengesetz-Verschärfungen ins Leben gerufen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des BZL: https://bzl.net/petition/
Unter anderem ist dort auch hinterlegt:

  • Ein Download-Link für Unterschriftenlisten, die Sie ausdrucken und nutzen können, um weitere Unterstützer bzw. deren Unterschriften zu sammeln – sei es auf Veranstaltungen, Messen oder im Hegering- bzw. Kreisgruppen-Umfeld.
  • Ein Link zur BZL-Petition, zum Weiterleiten an mögliche weitere Unterstützerinnen und Unterstützer der BZL-Petition
  • Ein Plakatmotiv zum Ausdrucken.

Direkt zur Petition „Waffengesetzverschärfungen jetzt stoppen!“  gelangen Sie über den folgenden Link:
https://www.openpetition.de/petition/online/waffengesetzverschaerfungen-zu-lasten-rechtstreuer-buerger-jetzt-stoppen

Bitte zeichnen Sie die Petition und geben diese Informationen auch an die Mitglieder weiter!
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing
____________________________________________________________
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Tel.: 0511/530430, Fax: 0511/5304329, E-Mail: info@ljn.de


24.08.2024

Pressemitteilung Sozialverband für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau



15.08.2024

Wichtige Information der LJN bezgl. Schwarzwildbejagung


12.08.2024

Schießkino im Hegering 7

17 Mitglieder des Hegering 7 trafen sich am sommerlichen Sonntagnachmittag auf dem Hof von Hegeringleiterin Anja Ambrosi zu einem Schießerlebnis der besonderen Art...

hier geht's zum Artikel...


06.07.2024

Jägerschaft Osterholz e. V.

Prädatoren Management 2024 der Jägerschaft Osterholz


Liebe Jägerinnen und Jäger,
unser Fallenprojekt "Prädatoren Management 2023" war im letzten Jahr in den Osterholzer Revieren sehr gut angenommen worden (wir hatten darüber auch ausführlich im Frühjahr in unserer Druckausgabe berichtet).
Daher hatte der erweiterte Vorstand auf seiner Sitzung einstimmig beschlossen, das Fallenprojekt zum Schutze unseres Niederwildes und der Bodenbrüter in diesem Jahr zu wiederholen.
Eine kleine Arbeitsgruppe hat jetzt die Vorarbeiten abgeschlossen, so dass die ausgewiesenen Fallensysteme mit Fallenmeldern ab sofort bestellt werden können.
Dazu sind obligatorisch die beigefügten Förderanträge zu nutzen und bis spätestens zum 30.09.2024 bei unserer Geschäftsstelle schriftlich einzureichen.
Die beigefügten Förderrichtlinien 2024 sind dabei bindend.

Wir hoffen wiederum auf rege Teilnahme aus den Osterholzer Revieren.

Mit Waidmannsheil, 

- der Vorstand der Jägerschaft Osterholz e. V-



25.07.2024

Handlungsempfehlungen für die Afrikanische Schweinepest
Landkreis Osterholz nicht betroffen, zahlreiche Fälle in Deutschland

Zurzeit gibt es in Deutschland vermehrt Meldungen über Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). So wurde zum Beispiel in Hessen und in
Rheinland-Pfalz das Virus kürzlich erstmals nachgewiesen. Der Landkreis Osterholz ist bislang nicht betroffen, ruft aber trotzdem zur Vorsicht auf. Alle Bürgerinnen und Bürger können mithelfen, die Einschleppung des Virus zu verhindern.
„Die Afrikanische Schweinepest ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und großes Tierleid verursacht“, erläutert Landrat Bernd Lütjen. „Der durch die Tierseuche verursachte wirtschaftliche Schaden ist zudem enorm. Für Menschen sowie für alle Haus- und Wildtiere außer Schweinen ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Selbst der Verzehr
infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.“
Im Jahr 2007 hat die Afrikanische Schweinepest Europa erreicht und sich seitdem vor allem in Osteuropa stark ausgebreitet. Seit September 2020 ist auch Deutschland betroffen und breitet sich in der Wildschweinepopulation aus. Seitdem wurden mehr als 5800 Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen. Vereinzelt waren auch Hausschweinehaltungen betroffen, u.a. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt mehrere Fälle in Hessen, nachdem dort im Juni erstmals Fälle bei Wildschweinen entdeckt wurden. Um das Virus einzudämmen, werden in betroffenen Gebieten Sperrzonen ausgerufen, Handelsbeschränkungen erlassen und bisweilen Zäune aufgestellt, die potentiell infizierte Tiere am Verlassen eines bestimmten Areals hindern sollen. Schweine haltende Betriebe und auch Hobbyhaltende von sogenannten „Minipigs“ sind aufgerufen, darauf zu achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird, zum Beispiel über Schuhe, Fahrzeuge, Hunde – insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Jagd ausgeübt wird. Auch
über das Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten, Eicheln oder Einstreu kann das Virus in Hausschweinebestände eingeschleppt werden. Auf keinen Fall dürfen Schweine mit Speiseabfällen gefüttert werden oder Fleisch- oder Wurstreste in der Natur entsorgt werden, da unerkannt der gefährliche Virus im Schweinefleisch vorhanden sein kann.
Weiterhin ist eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland unerlässlich. Dies stellt hohe Anforderungen an Schweinehaltende, Tierärztinnen und -ärzte sowie Jägerinnen und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet eine verstärkte Beprobung auf das Virus der ASP unter anderem von Wildschweinen statt. „Daher können auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, das Virus einzudämmen, indem sie tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Veterinäramt melden“, so
Lütjen weiter. Das Veterinäramt des Landkreises Osterholz steht telefonisch unter 04791930-2131 sowie per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-osterholz.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stehen auf der Internetseite des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit.


 

Landkreis Osterholz – Der Landrat
Pressestelle


21.07.2024

SVLFG passt Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift an

Auslegungshinweise aktualisiert: Für Erntejagden sind Drückjagdböcke nicht zwingend notwendig - ein sicherer Kugelfang schon. DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.
Erntejagd: DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen.Erntejagd: DJV appelliert an die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen. (Quelle: Kauer/DJV)


Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) hat in Bezug auf Erntejagden klargestellt, dass die Verwendung von Drückjagdböcken nicht immer zwingend ist. Damit bestätigt sie die Auffassung des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Der Verband hat sich bereits bei der Änderung der Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift Jagd im vergangenen Jahr entsprechend geäußert. Der DJV weist gleichzeitig auf die hohe Verantwortung von Jagdleiter und Schützen bei Erntejagden hin und ruft zur strikten Beachtung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen auf. Für den notwendigen Kugelfang ist in der Regel eine erhöhte Ansitzeinrichtung notwendig. Erntejagden sind effektiv, um den regionalen Bestand des Schwarzwildes zu reduzieren. Das dynamische Geschehen während einer Erntejagd auf relativ kleiner Fläche stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beteiligten.


Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt, dass ein Schuss erst abgegeben werden darf, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird. Im vergangenen Jahr hatte die SVLFG in den unverbindlichen Auslegungshinweisen dazu geschrieben: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Der DJV hat anschließend darauf hingewiesen, dass die Verwendung von erhöhten Ansitzeinrichtungen zwar immer empfehlenswert, aber nicht immer zwingend erforderlich ist – etwa, wenn kupiertes Gelände ausreichend Kugelfang bietet. In den aktuellen Auslegungshinweisen heißt es jetzt allgemeiner, dass eine Gefährdung beispielsweise dann gegeben ist, „wenn bei Erntejagden keine angemessenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen im Zuge der Jagdvorbereitung und Jagddurchführung erfolgen.“ In Mecklenburg-Vorpommern ist die Verwendung erhöhter Ansitzeinrichtungen bei Erntejagden jedoch gesetzlich vorgeschrieben, Abweichungen davon sind trotz der geänderten Hinweise zur Unfallverhütungsvorschrift nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es hier.

18. Juli 2024 (DJV) Berlin


17.7.2024

ASP

Landesjägerschaft Niedersachsen informiert

Aufgrund der ASP-Lage in Hessen (Schwarzwild und ein Schweine haltender Betrieb) und Rheinland-Pfalz (Schwarzwild) senden wir ihnen nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) Informationen zur Weiterleitung an die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger.

Die Infoblätter auf den Tierseucheninfo-Seiten 

ASP - Tierseucheninformation (link)

ASP - Anzeigenpflicht (link)

sind laut Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aktuell.
Zudem weisen wir auf die Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Darüber hinaus haben wir die Informationen zur ASP auch auf unserer Homepage (https://www.ljn.de/asp-informationen) aktualisiert.

Weitere Informationen zur ASP sind hier im Downloadbereich hinterlegt...


30.05.2024

Information der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass heute die digitale Ausgabe unseres Mitgliedermagazin BLATTZEIT online gegangen ist.

https://www.blattzeit.de/

Wir haben – ergänzend zu dem ursprünglichen Anmeldeverfahren mit den individualisierten Zugangsdaten aus dem Anschreiben zur ersten Printausgabe der BLATTZEIT –  ein zweites Anmeldeverfahren für den Login parallel freigeschaltet: Bei diesem Verfahren können sich die Mitglieder nunmehr auch mit ihrer Mitgliednummer und ihrem Nachnamen anmelden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Mitglieder zur Vervollständigung ihrer Anmeldung einen Bestätigungslink anklicken müssen, den sie per E-Mail erhalten („Double-Opt-in Verfahren“).
Gerne geben Sie diese Information an die Mitglieder weiter.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Florian Rölfing
____________________________________________________________
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover
Tel.: 0511/530430, Fax: 0511/5304329, E-Mail: info@ljn.de


08.02.2024

Die neue Druckausgabe der Blattzeit jetzt auch online zum Download




 

 

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