Besucher seit 01.01.2025



 


Safe the date!

Kreisjägertag der Jägerschaft Osterholz e.V.
Samstag, den 29. März 2025
Schützenhalle Schwanewede, Voßhall
Trophäenschau ab 12.00 Uhr
Mitgliederversammlung ab 14.00 Uhr
Der Vorstand


24.03.2024

Wildunfallrisiko steigt ab April drastisch

https://www.jagdverband.de/wildunfallrisiko-steigt-ab-april-drastisch



Schutzstatus für Wolf soll jetzt in FFH-Richtlinie zügig gelockert werden

Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene vorgelegt, der zügig umgesetzt werden soll. Der Status soll in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (geschützt)  reduziert werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diesen Schritt seit langem gefordert und begrüßt die Entscheidung.  "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Bestandsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.
Der Vorschlag der EU-Kommission wurde erst möglich, nachdem ebenfalls heute eine Herabstufung des Schutzstatus nach der Berner Konvention in Kraft getreten ist. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, bestätigt werden. Auch bei Anhang-V-Arten müssen die Mitgliedstaaten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.
Der DJV fordert die künftige Bundesregierung auf, die Änderung zu unterstützen und zugleich auf der Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht haben Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024)  bereits die jagdrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um im Nachgang Brüsseler Beschlüsse zur FFH-Richtlinie unmittelbar in ein regional differenziertes Bestandsmanagement einzusteigen.
Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs.


7. März 2025 (DJV) Berlin


20.03.2025

Verwendung bleifreier Munition in Niedersachsen



31.01.2025

 



17.01.2025

Aufruf und Verhaltensregeln

Gemeinsam gegen MKS 

 





11.01.2025

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg

In einem Wasserbüffel haltenden Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium bittet darum, dass Jagdausübungsberechtigte bis auf weiteres auf die Jagdausübung in Brandenburg verzichten sollten, da die Seuchensituation ggf. auch im Wildtierbestand momentan noch nicht bekannt ist und es zur unbeabsichtigten Verschleppung und Verbreitung der Maul- und Klauenseuche kommen könnte.
Der Mensch kann die Maul- und Klauenseuche durch nicht gereinigte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen und weitertragen. Gegenüber der Außenwelt hat das Virus eine sehr hohe Widerstandskraft und überlebt sehr lange im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie auch gefroren oder eingetrocknet.
H. Ehing, KJM



27.09.2024

Myxomatose bei Feldhasen

anliegendes Schreiben zum Thema Myxomatose bei Feldhasen nebst der zugehörigen Anlage mit der Bitte um Beachtung...


zum Formular Wilduntersuchung im Downloadbereich geht's hier



15.08.2024

Wichtige Information der LJN bezgl. Schwarzwildbejagung




25.07.2024

Handlungsempfehlungen für die Afrikanische Schweinepest
Landkreis Osterholz nicht betroffen, zahlreiche Fälle in Deutschland

Zurzeit gibt es in Deutschland vermehrt Meldungen über Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP). So wurde zum Beispiel in Hessen und in
Rheinland-Pfalz das Virus kürzlich erstmals nachgewiesen. Der Landkreis Osterholz ist bislang nicht betroffen, ruft aber trotzdem zur Vorsicht auf. Alle Bürgerinnen und Bürger können mithelfen, die Einschleppung des Virus zu verhindern.
„Die Afrikanische Schweinepest ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und großes Tierleid verursacht“, erläutert Landrat Bernd Lütjen. „Der durch die Tierseuche verursachte wirtschaftliche Schaden ist zudem enorm. Für Menschen sowie für alle Haus- und Wildtiere außer Schweinen ist die Afrikanische Schweinepest hingegen ungefährlich. Selbst der Verzehr
infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.“
Im Jahr 2007 hat die Afrikanische Schweinepest Europa erreicht und sich seitdem vor allem in Osteuropa stark ausgebreitet. Seit September 2020 ist auch Deutschland betroffen und breitet sich in der Wildschweinepopulation aus. Seitdem wurden mehr als 5800 Fälle bei Wildschweinen nachgewiesen. Vereinzelt waren auch Hausschweinehaltungen betroffen, u.a. in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und zuletzt mehrere Fälle in Hessen, nachdem dort im Juni erstmals Fälle bei Wildschweinen entdeckt wurden. Um das Virus einzudämmen, werden in betroffenen Gebieten Sperrzonen ausgerufen, Handelsbeschränkungen erlassen und bisweilen Zäune aufgestellt, die potentiell infizierte Tiere am Verlassen eines bestimmten Areals hindern sollen. Schweine haltende Betriebe und auch Hobbyhaltende von sogenannten „Minipigs“ sind aufgerufen, darauf zu achten, dass kein Virus in den Bestand getragen wird, zum Beispiel über Schuhe, Fahrzeuge, Hunde – insbesondere dann, wenn gleichzeitig die Jagd ausgeübt wird. Auch
über das Einbringen von Grasschnitt, Feldfrüchten, Eicheln oder Einstreu kann das Virus in Hausschweinebestände eingeschleppt werden. Auf keinen Fall dürfen Schweine mit Speiseabfällen gefüttert werden oder Fleisch- oder Wurstreste in der Natur entsorgt werden, da unerkannt der gefährliche Virus im Schweinefleisch vorhanden sein kann.
Weiterhin ist eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland unerlässlich. Dies stellt hohe Anforderungen an Schweinehaltende, Tierärztinnen und -ärzte sowie Jägerinnen und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet eine verstärkte Beprobung auf das Virus der ASP unter anderem von Wildschweinen statt. „Daher können auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, das Virus einzudämmen, indem sie tot aufgefundene Wildschweine unverzüglich beim Veterinäramt melden“, so
Lütjen weiter. Das Veterinäramt des Landkreises Osterholz steht telefonisch unter 04791930-2131 sowie per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-osterholz.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest stehen auf der Internetseite des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/ bereit.



17.7.2024

ASP

Landesjägerschaft Niedersachsen informiert

Aufgrund der ASP-Lage in Hessen (Schwarzwild und ein Schweine haltender Betrieb) und Rheinland-Pfalz (Schwarzwild) senden wir ihnen nach Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) Informationen zur Weiterleitung an die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger.

Die Infoblätter auf den Tierseucheninfo-Seiten 

ASP - Tierseucheninformation (link)

ASP - Anzeigenpflicht (link)

sind laut Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) aktuell.
Zudem weisen wir auf die Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Darüber hinaus haben wir die Informationen zur ASP auch auf unserer Homepage (https://www.ljn.de/asp-informationen) aktualisiert.

Weitere Informationen zur ASP sind hier im Downloadbereich hinterlegt...







 

 

Jägerschaft Osterholz e.V.    redaktion@blattzeit-ohz.de

 
E-Mail
Infos