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22.05.2026


Elterntierschutz Wolf


Sehr geehrte Damen und Herren,



mit der Veröffentlichung des Jagdgesetzes im Bundesgesetzblatt vom 02. April 2026 und der
damit verbundenen Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gehen neue Möglichkeiten im
Wolfsmanagement einher. Zugleich bedeutet dies aber auch eine erhebliche Verantwortung für
die handelnden Personen vor Ort.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Füchtenfeld im Landkreis Grafschaft Bentheim
mit zwei massiven Nutztierrissereignissen am 01. und 02. Mai 2026, bei denen rund 60 Schafe
getötet und mehr als 100 weitere Tiere verletzt wurden, möchten wir nochmals auf die
besondere Bedeutung des Elterntierschutzes beim Wolf hinweisen.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. hat bereits in ihrer Pressemitteilung vom 15.04.2026
deutlich gemacht, dass Tierschutz nicht teilbar ist. Dies gilt für sämtliche wildlebenden Tiere, die
dem Jagdrecht unterliegen, folglich auch für den Wolf. Der Schutz führender Elterntiere während
der Jungenaufzucht stellt einen wesentlichen wildbiologischen, tierschutzrechtlichen Grundsatz
und eine tragende Säule der waidgerechten Jagdausübung dar.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. setzt sich daher dafür ein, auch nach
Rissereignissen in den Monaten April bis einschließlich Juni keine Wölfe zu töten. Solange eine
Reproduktion innerhalb eines Entnahmegebietes nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden
kann, besteht grundsätzlich das Risiko, dass im Rahmen einer Tötung eines der beiden für die
Aufzucht der Welpen essenziell erforderlichen Elterntiere erlegt wird. Vor dem Hintergrund der
regulären Wölfzeit Ende April/Anfang Mai ist dieser Aspekt derzeit von besonderer Bedeutung.
Sowohl die Fähe als auch der Rüde übernehmen während dieser Zeit eine zentrale Funktion
bei der Versorgung und dem Schutz der Welpen. Der Ausfall eines Elterntieres kann
insbesondere bei noch auf Muttermilch angewiesenen Welpen erhebliche Auswirkungen auf
deren Überlebenswahrscheinlichkeit haben und zum Verhungern der Jungtiere führen.
Gleichzeitig ist die laktierende Fähe in dieser Zeit darauf angewiesen, durch den Elternrüden
mit Nahrung versorgt zu werden.
Angesichts der kontrovers geführten Debatten um die Bejagung des Wolfes ist davon
auszugehen, dass jedes tierschutzrechtliche Vergehen zur Anzeige gebracht wird. Wir sehen
es als unsere Pflicht an, unsere Mitglieder darauf hinzuweisen, dass sie sich der rechtlichen
Konsequenzen bewusst sein müssen.

Neben strafrechtlichen Folgen kann ein Zuwiderhandeln auch Auswirkungen auf die
jagdrechtliche Zuverlässigkeit, bis hin zum Verlust des Jagdscheins und des Revieres haben.
Eine offizielle und formelle Freigabe schützt auch vor diesen Konsequenzen nicht.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Rissereignissen in der Grafschaft Bentheim sowie
weiteren vergleichbaren Situationen, die im Verlauf des Jahres zu erwarten sind, empfehlen wir
daher grundsätzlich eine besondere Zurückhaltung bei der Teilnahme an Wolfsentnahmen
während des Zeitraums des Elterntierschutzes.
Sofern nicht sichergestellt werden kann, dass innerhalb des betroffenen Gebietes keine
Reproduktion stattgefunden hat, ist aus Sicht der Landesjägerschaft Niedersachsen das
Elterntierpaar zwingend zu schonen.
Ab dem 01. Juli kann einer Entnahme eines Elterntieres unter bestimmten Voraussetzungen
zugestimmt werden, sofern sichergestellt ist, dass ausreichend ältere Jungtiere
beziehungsweise Jährlinge vorhanden sind, welche die weitere Versorgung und Führung der
Welpen übernehmen können. Alternativ kann in dieser Zeit die Entnahme der Welpen vor der
Tötung der Elterntiere erfolgen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Informationen zur
Rudelstruktur als Ergebnis eines intensiven und belastbaren Monitorings für ein effektives
Bestandsmanagement sind. Mit anderen Worten: das niedersächsische Wolfsmonitoring bildet
die Basis für einen Managementplan, der letztendlich in eine Abschussplanung mündet.
Ab Ende Oktober ist in der Regel davon auszugehen, dass die Welpen ausreichend
selbstständig sind, um auch ohne unterstützende Elterntiere oder ältere Geschwister überleben
zu können. Ab diesem Zeitpunkt ist aus Sicht der Landesjägerschaft grundsätzlich auch eine
uneingeschränkte Bejagung schadstiftender Wölfe möglich.
Uns ist bewusst, dass die neue Rechtslage sowie die öffentliche Erwartungshaltung zu
schwierigen Situationen vor Ort führen können. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht ein
rechtlich zulässiges, wildbiologisch begründetes und tierschutzkonformes Vorgehen.
Für Ihren Einsatz und Ihre Unterstützung bedanken wir uns ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil

Helmut Dammann-Tamke
Präsident




27.04.2026

Truppenübung Bundeswehr 19.5. - 21.5.2026

Sehr geehrte Jägerschaft,
zwischen dem 19. Mai 2026 und 21. Mai 2026 in den Jagdbezirken im Landkreis u.a. Grasberg und Lilienthal die Bundeswehr eine Truppenübung angemeldet hat.
Ich bitte daher in dem o.g. Zeitraum die Jägerschaft, ins besondere nachts, zur Vorsicht – zum Schutz unserer Soldaten.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Libera
Landkreis Osterholz
Ordnungsamt
Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck


20.04.2026

Jägerprüfung 2026 erfolgreich beendet


Heutiger Bericht in „Die Norddeutsche"
























07.04.2026 

Anfängerkurs im Jagdhornblasen

Das Bläserkorps der Jägerschaft Osterholz bietet in diesem Jahr wieder einen Anfängerkurs im Jagdhornblasen.
Der Kurs startet mit zwei ersten Terminen am: 

7. Mai und 21. Mai 2026 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus der Emmaus-Kirche in Osterholz-Scharmbeck/ Pennigbüttel, St.-Willehadus-Weg 15 und wird nach den Sommerferien fortgesetzt. 

Geübt wird dann einmal wöchentlich am Donnerstag von 20.00 bis 21.30 Uhr. Falls sich Kinder oder Jugendliche interessieren, wird hierfür eine andere Tageszeit gefunden.
Anmeldungen bitte an 

klaus.vagt@gmx.de



06.04.2026

Verordnung "Waffen- und Messerverbot im ÖPV" veröffentlicht

mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. Nr. 27 vom 31.03.2026) ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs regelt.
Die Verordnung übersenden wir Ihnen im Anhang mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weitergabe an Ihre Mitglieder.
Für Jägerinnen und Jäger ergeben sich daraus folgende wesentliche Punkte:

  • Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs grundsätzlich untersagt.
  • Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind von diesem Verbot ausgenommen, soweit das Führen im Rahmen der jeweiligen Erlaubnis erfolgt. Ein solcher Zusammenhang in Hinblick auf die Jagdausübung muss unmittelbar und nachvollziehbar sein.
    In öffentlichen Verkehrsmitteln wird ein jagdlicher Bezug in der Regel nicht gegeben sein. Es wird daher nicht ausreichend sein, sich allgemein auf die Jagdausübung zu berufen.
  • Unabhängig von den Regelungen in der Verordnung wird dringend empfohlen, Waffen und Messer in öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Ausnahmefall und grundsätzlich nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (verschlossen in einem geeigneten Behältnis) zu transportieren.
  • Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Situation erforderlich.
  • Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Fragen und Antworten zu der Verordnung hat das MI im Internet hier veröffentlichtet:
https://www.mi.niedersachsen.de/themen/innere_sicherheit/waffenverbot_opnv/faq/waffen-und-messerverbot-in-verkehrsmitteln-des-offentlichen-personenverkehrs-249809.html
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Elfi Johannmeyer
Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Schopenhauerstr. 21
30625 Hannover



06.04.2026

Impressionen KJT 2026

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08.03.2026

Druckausgabe Blattzeit 2026 als Download 





26.01.2026

Nutria Workshop in Waakhausen

Für einen Nutria-Workshop konnte die Jägerschaft Osterholz den amtlichen Bisamjäger Matthias Beiber von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
gewinnen.
Der ausgebuchte Workshop in Waakhausen begann mit dem Zusammenbau von 2 Trapper Neozoen Fallen. Der Referent erklärte den genauen
Zusammenbau mit diversen Tipps, denn nur mit einer voll funktionsfähigen Lebendfalle kann man erfolgreich fangen. In beiden Gruppen konnten die
Teilnehmer die einzelnen Arbeitsschritte und im Anschluss auch die Inbetriebnahme des Fallenmelder genau verfolgen.

In lockerer Runde demonstrierte Matthias Beiber den Einsatz von Abfangkorb und Abfangnetz. Weiterhin gab es vom Fachmann zahlreiche Tipps zur
Beköderung. Bei der anschließenden Exkursion stand noch das Thema „geeigneter Fangplatz“ auf dem Programm.
Bei dem 3-stündige Workshop verfolgten die Teilnehmer gespannt den Vorführungen und Erklärungen. Man war sich einige, dass es ein sehr
interessanter und lehrreicher Nachmittag war.

Ein weiterer Nutria-Workshop mit max. 15 Teilnehmer ist für Freitag, den 6. März um 13.00 Uhr auf dem Schießstand in Waakhausen geplant.
Anmeldungen bitte per mail an: Heiko.Ehing@nfa-harsefld.niedersachsen.de


Heiko Ehing, Kreisjägermeister







10.12.2025

Die neuen Wildwarntafeln im Landkreis Osterholz


Die Jägerschaft Osterholz ist mit tatkräftiger Unterstützung des Landkreises aktuell in
Sachen Wildunfallprävention tätig geworden.
Seit letzter Woche sind an 5 fünf ausgesuchten Wildunfallschwerpunkten unsere neuen Warnschilder aufgestellt worden, die die Verkehrsteilnehmer
eindringlich auf diese Thematik hinweisen sollen.
Die Gelder für die robusten, witterungsfesten Tafeln stammen aus dem Bußgeldfonds des Landkreises, die zweckgebunden für Verkehrssicherungs-
maßnahmen ausgegeben werden sollen.
Mit Unterstützung des Sachbearbeiters Verkehr der Polizei Verden/Osterholz wurden zunächst Wildunfallschwerpunkte an
Kreisstraßen im LK Osterholz herausgesucht.
Dann ergab sich das Problem, dass aktuell aber weder auf Landes- noch auf Bundesebene Warntafeln zum Thema „Wildunfälle“ erhältlich sind.
Daher waren wir gefordert, eigenes Straßenschild zu entwerfen. Nach einer entsprechenden Planungs- und Umsetzungsphase war das geplante Layout
dann noch einmal umzustellen, da zwischenzeitlich das altbekannte Torfkahnlogo des Landkreises durch ein neues ersetzt worden war. Und natürlich sollte auf den Warntafeln auch das neue Wappen prangen…
…Also alles noch einmal „auf Anfang“, und mit Hilfe des Layouters konnte auch dieses „Problem“
gelöst werden.
Zwischenzeitlich liegt auch die erforderliche Sondernutzungserlaubnis der Straßenbauverwaltung zur Aufstellung der Wildwarnschilder an Kreisstraßen vor, so dass der fachmännische Einbau der Tafeln durch Mitarbeiter der Fa. Stehnke durchgeführt werden konnte.

Standorte der Wildwarntafeln:
 K 1, Löhnhorst in Fahrtrichtung Eggestedt
 K 8, Frankenburg in Fahrtrichtung Ritterhude
 K 11, Viehland in Fahrtrichtung Worpswede
 K 16, Ohlenstedt-Büttel in Fahrtrichtung Hülseberg
 K 23, Wallhöfen in Fahrtrichtung Steden

zum Vergrößern, Bild anklicken....




03.09.2025

Gelungener Auftakt des Jungjägerkurses 
Am 02.09.2025 startete unser diesjähriger Jungjägerkurs mit einem Einführungsabend. 27 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz unterschiedlichen Altersklassen und Berufsgruppen fanden sich zum Auftaktabend ein.
Unter der Leitung von Heiko Ehing und unserer neuen Lehrgangsleiterin Franziska Manek erlebten die angehenden Jägerinnen und Jäger zwei spannende und abwechslungsreiche Stunden. Neben ersten Fachinhalten stand auch das gegenseitige Kennenlernen im Vordergrund.
Die Resonanz war durchweg positiv – alle gingen hochmotiviert und mit Vorfreude auf die kommenden Kurswochen nach Hause.




02.09.2025



hier geht's zu den Fotos...




07.08.2025

Aktuelles


Wildtiermonitoring jetzt online möglich

https://wildundhund.de/wildtiermonitoring-jetzt-online-moeglich/

Invasive Nutria hat ihr Vorkommen verdoppelt

https://ljv-sh.de/invasive-nutria-hat-ihr-vorkommen-verdoppelt/

Waschbär: Gefahr für heimische Ökosysteme

https://ljv-sh.de/waschbaer-gefahr-fuer-heimische-oekosysteme/



18.06.2025

INFORMATIONEN ZUR AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST (ASP) IN NRW

In Nordrhein-Westfalen (NW) wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Kreis Olpe festgestellt. 

Die Pressemitteilung des MLV ist unter folgendem Link zu finden: https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2025/06/mlv-14.06.2025.pdf.


Im Rahmen der gestern (16.06.2025) stattgefundenen Videokonferenzen mit den Ministerien wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Totfund um einen frisch verendeten weiblichen Überläufer handelt. Die Beprobung des Tieres erfolgte im Rahmen des Schwarzwildmonitorings. Am 13.06.2025 wurde im Landeslabor "Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen" (CVUA) ASP-Virusgenom nachgewiesen. Das FLI hat das Ergebnis am 14.06.2025 bestätigt. Kadaver-Suchhundegespanne sind seit dem 14.06.2025 im Einsatz. Mit Stand vom 16.06.2025 wurden vier weitere Kadaver von ebenfalls frisch verendeten Wildschweinen gefunden, die im CVUA positiv auf ASP getestet worden sind. Epidemiologische Untersuchungen wurden eingeleitet. Mit einer Genotypisierung der gewonnenen Isolate ist Ende dieser Woche zu rechnen.
Die Ausweisung der infizierten Zone ist inzwischen erfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um stark bewaldete und vom Tourismus geprägte Gebiete. Neben dem Kreis Olpe liegen Teile des Hochsauerlandkreises und des Kreises Siegen-Wittgenstein in der infizierten Zone. Die Allgemeinverfügungen sind veröffentlicht. Näheres zur Verbringung von Schweinen ist den Verfügungen (siehe Homepage des Kreises Olpe) zu entnehmen.
Heute (17.06.2025) wird das zuständige Bundesministerium im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel der Europäischen Kommission (KOM) berichten. Ein Durchführungsbeschluss der KOM zur Einrichtung der infizierten Zone wird dann erfolgen.
Der Nachweis in einer zuvor nicht von der ASP betroffenen Zone und in weiter Entfernung von den aktuellen ASP-Wildschweingeschehen belegt wiederum, dass die Seuche über größere Distanzen verschleppt werden kann. In dem Zusammenhang wird mit Nachdruck auf die Bedeutung von ASP-Präventionsmaßnahmen sowohl bei der jagdlichen Bewirtschaftung als auch im Bereich der Haltung von Schweinen hingewiesen. Verstöße gegen Vorschriften des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union bzgl. der Vorhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen können geahndet werden bzw. Auswirkung auf die Gewährung von Entschädigungen durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse haben. 

Es wird auf die Pressemitteilung des ML https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/ministerin-staudte-erhohte-wachsamkeit-nach-asp-befund-in-nordrhein-westfalen-auch-bei-uns-242579.html hingewiesen.


Nähere Informationen zur ASP-Prävention stehen unter Tierseucheninfo https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ 

Wildschweine

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/wildschweine/afrikanische-schweinepest-207141.html 

und Hausschweine

https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/hausschweine/afrikanische-schweinepest-207147.html 

und zum Nds. Biosicherheitskonzept unter https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html <https://www.ndstsk.de/1164_auswirkungen-asp.html zur Verfügung.

Heiko Ehing


28.04.2025

Pressebericht Osterholzer Kreisblatt 25.4.2025





Impressionen von der Jägerprüfung 

 

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20.03.2025

Verwendung bleifreier Munition in Niedersachsen


















 

 

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